AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baumgärtner CNC GmbH & Co. KG
(Stand: 29.12.2021)

 

§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden „AGB“ genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §§ 14, 310 Absatz 1 BGB.
  2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  3. Die AGB sind Bestandteil aller vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Baumgärtner CNC GmbH & Co KG, Professor-Hubbuch-Straße 11, 76703 Kraichtal (nachfolgend Baumgärtner CNC genannt). Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Baumgärtner CNC erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir der Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben gemäß der gesetzlichen Bestimmung in § 305b BGB Vorrang vor diesen AGB.

 

§2 Angebot, Vertragsabschluss

  1. 1.Kundenbestellungen, die gemäß § 145 BGB als Angebot anzusehen sind, können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen.
  2. 2.Alle von Baumgärtner CNC abgegebenen Angebote sind unverbindlich, sofern diese nicht schriftlich vereinbart sind. Die Gültigkeit dieser Angebote ist grundsätzlich auf zwei Wochen begrenzt.
  3. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Baumgärtner CNC den Auftrag schriftlich bestätigt hat. Weicht diese schriftliche Bestätigung von der Bestellung ab, so ist dies als neues Angebot zu verstehen, dass der Kunde innerhalb von zwei Wochen annehmen kann. Der Vertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebots zustande.
  4. Ein verbindlicher Auftrag (insbesondere Reparatur- oder Austauschaufträge) kommt erst zustande, wenn die Bestellung oder Einsendung einer zu reparierenden bzw. auszutauschenden Ware schriftlich vereinbart ist.
  5. Abweichend von § 2 Abs. 4 dieser AGB behält sich Baumgärtner CNC das Recht vor, die Reparatur oder den Austausch der Ware abzulehnen, wenn die Ware nach eingehender Prüfung als nicht reparabel beurteilt wird.

 

§3 Überlassene Unterlagen, Geheimhaltung

  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich Baumgärtner CNC Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der in § 2 Abs. 1 dieser AGB angegebenen Frist annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.
  2. Die Verpflichtung des Kunden aus § 3 Abs. 1 dieser AGB erweitert sich auf die Gewährleis-tung geeigneter Schritte, sodass die Urheberrechte und die Geheimhaltung auch von seinen Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen und sonstigen Erfüllungsgehilfen gewahrt werden. Der Kunde trägt im Fall eines Verstoßes gegen die vorgenannten Rechte alle rechtlichen Risiken und Folgen selbst.

 

§4 Preise, Zahlung, Zahlungsverzug

  1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen/Lieferbescheinigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden separat berechnet.
  2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise von Baumgärtner CNC ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für Verpackung, Versand, etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Der Kunde trägt die Kosten für den Versand und gegebenenfalls die Kosten für den Rückversand.
  4. Bei einer Erfüllung der Leistung vor Ort (Serviceleistung) fallen für den Kunden zusätzliche Kosten an, die sich nach der Höhe der jeweils aktuellen Service-Verrechnungssätze für Dienstleistungen von Baumgärtner CNC bemisst.
  5. Grundsätzlich erfolgt die Zahlung des Kaufpreises per Vorauskasse ausschließlich auf das umseitig benannte Konto. Davon abweichend kann eine andere Zahlungsart (insbesondere Kauf auf Rechnung oder Zahlung per PayPal) mit Baumgärtner CNC vereinbart werden. Dies bedarf der schriftlichen Zustimmung von Baumgärtner CNC.
  6. a) Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwick-lung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Lu-xembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com.
    b) Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt ebenfalls ausschließ-lich auf das umseitig genannte Konto. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Baumgärtner CNC behält sich bei dieser Zahlungsart das Recht einer Bonitätsprüfung vor. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  7. Baumgärtner CNC behält sich vor, wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskos-ten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, angemes-sene Preisänderungen vorzunehmen, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde.

 

§5 Lieferbedingungen, Lieferverzug, Annahmeverzug

  1. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk.
  2. Die Einhaltung der vereinbarten Leistungsfrist setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen Baumgärtner CNC und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt nicht, wenn Baumgärtner CNC die Verzögerung zu vertreten hat.
  3. Die Einhaltung der Leistungsfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich erkennbar abzeichnende Verzögerungen teilt Baumgärtner CNC dem Kunden unverzüglich mit.
  4. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Baumgärtner CNC berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  5. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit der Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob frachtfreie Lieferung, Lieferung frei Werk, o. Ä. vereinbart ist. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, den Baumgärtner CNC nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und dies dem Kunden von Baumgärtner CNC angezeigt hat.
  6. Bei Lieferungen, die unseren Betrieb nicht berühren (Streckengeschäfte), sind Liefertermin und -frist eingehalten, wenn die Ware die Lieferstelle unseres Vorlieferanten so rechtzeitig verlässt, dass bei üblicher Transportzeit die Lieferung rechtzeitig beim Empfänger eintrifft.
  7. Der Beginn der Lieferfrist ist von der Art der Bezahlung abhängig:
    a.    Bei der Zahlungsart „Vorkasse“ beginnt die Lieferfrist mit dem Zeitpunkt des Geldeingangs auf unserem Bankkonto.
    b.    Bei der Bezahlungsart „PayPal“ beginnt die Lieferfrist mit dem Zeitpunkt des Geldeingangs auf unserem PayPal-Konto.
    c.    Bei der Bezahlungsart „Rechnung“ beginnt die Lieferfrist mit dem Datum, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegeben ist.
    Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  8. Lieferfristen bzw. Liefertermine verlängern sich angemessen bei Eintritt von unvorhersehbaren Ereignissen, wie in Fällen höherer Gewalt, Streik und Aussperrung sowie nicht zu vertretende kurzfristig nicht behebbare Ereignisse wie Betriebsstörungen aller Art. Dies gilt auch, wenn die vorbenannten Umstände bei einem Vorlieferanten von Baumgärtner CNC eintreten.
  9. Im Fall des von Baumgärtner CNC nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs haftet Baumgärtner CNC für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
  10. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
  11. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Baumgärtner CNC berechtigt, den für uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

§6 Eigentumsvorbehalt

  1. Baumgärtner CNC behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich Baumgärtner CNC nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.
  2. Baumgärtner CNC ist berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. Im Falle einer Rückforderung durch Baumgärtner CNC ist der Kunde ver-pflichtet, die entstandenen Kosten zu tragen. Dazu zählen insbesondere
    a.    etwaige Schäden an der Maschine, insbesondere durch eine fehlerhafte oder nicht fachgerechte Nutzung bzw. Bedienung,
    b.    die Kosten des Auf- und Abbaus der Ware,
    c.    die Kosten des Transports, und
    d.    die Kosten des Verschleißes durch die Nutzung der Ware ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
  3. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses zu versichern. Dies gilt sowohl für Neuwaren als auch Gebrauchtwaren.
  4. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durch geschultes Personal auszuführen.
  5. Solange das Eigentum noch nicht Übergegangen ist, hat der Kunde Baumgärtner CNC unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Kunde ist weitergehend verpflichtet, uns alle Angaben zu machen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erforderlich sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  6. Der Kunde ist nicht dazu befugt, die Kaufsache im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, soweit das Eigentum noch nicht Übergegangen ist.

 

§8 Gewährleistung, Mängelrüge

  1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich bei Eingang gewissenhaft zu prüfen und zu untersuchen, ggf. Stichproben durchzuführen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Erfolgt eine unverzügliche Mitteilung nicht, so sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Vertragsgegenstand ist sachgemäß zu lagern und auf unseren ausdrücklichen Wunsch hin zurückzusenden.
  3. Bei begründeten Gewährleistungsansprüchen des Käufers werden wir nach unserer Wahl entweder den Mangel durch Nachbesserung beheben oder für die mangelhafte Sache ersatzweise eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Für den Fall der Nachlieferung einer mangelfreien Sache ist der Käufer verpflichtet, uns die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
  4. Wir haben das Recht, die Nacherfüllung zu verweigern, sollte dies nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten durchführbar sein. Bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit ist insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage danach zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunde zurückgegriffen werden kann.
  5. Nachbesserungen erfolgen nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instand-setzung fehlerhafter Teile nach unserer Wahl entweder an unserem Sitz oder dem des Kunden. Die Materialkosten und die Kosten der eigentlichen Mängelbeseitigung werden von Baumgärtner CNC getragen. Werden durch die Nachbesserung Teile ersetzt, haben wir Anspruch auf Übereignung der ersetzten Teile an Baumgärtner CNC.
  6. Der Kunde darf nur nach Rücksprache Mängel der Kaufsache selbst beseitigen oder beseitigen lassen.
  7. Im Rahmen der Nachbesserung sind wir berechtigt, sämtliche durch den Mangel verursachten Schäden nachzubessern.
  8. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, soweit Schäden aus nachfolgenden Gründen entstehen und mangels einer Pflichtverletzung von uns nicht zu vertreten sind:
    a.    Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung nach Gefahrübergang, insbesondere übermäßige Beanspruchung, oder
    b.    Fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte trotz Vorliegens einer ordnungsgemäßen Montageanleitung, oder
    c.    Natürlicher Verschleiß bzw. Abnutzung, oder
    d.    Wenn der Kunde die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass einer dieser Umstände für das Auftreten des Fehlers ursächlich geworden ist, oder
    e.    soweit der Kaufgegenstand in einem Fremdbetrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden und dies nicht mit Baumgärtner CNC vorab abgestimmt wurde, oder
    f.    in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung wir nicht genehmigt haben, oder
    g.    der Kaufgegenstand in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist.
  9. Beratungen leisten wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erkenntnisse, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung bzw. Einsatz des Kaufgegenstandes sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt werden. Die Auskünfte befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen.
  10. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche an Neuwaren verkürzt sich auf zwölf Monate ab Gefahrübergang.
  11. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, die in Schriftform erfolgen muss, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
  12. Garantien im Rechtssinne, die über die vorgenannte Gewährleistung hinausgehen, erhält der Kunde durch Baumgärtner CNC nicht.

 

§10 Haftung auf Schadensersatz, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss

  1. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie in jedem Fall der schuld-haften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Baumgärtner CNC für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Baumgärtner CNC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Dabei ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragsty-pischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  3. Unabhängig vom Grund unserer Inanspruchnahme ist unsere Ersatzpflicht auf Sach- und Personenschäden beschränkt.
  4. Sofern unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies in gleichem Umfang ge-genüber Dritten sowie zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter*innen, Angestellten, Arbeitnehmer*innen, Mitarbeiter*innen und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  5. Vorliegende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht
    a.    soweit ein Mangel an einer Ware arglistig verschwiegen wurde, oder
    b.    die Ware nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist, oder
    c.    für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz (§ 1 Produkthaftungsgesetz).

 

§11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht

  1. Ausschließlicher Erfüllungsort für alle uns aus dem Vertragsverhältnis dem Kunden gegenüber treffenden Verpflichtungen einschließlich unserer Verpflichtung zur Gewährleistung ist der Sitz unserer Firma.
  2. Für sämtliche Streitigkeiten wegen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unserer Firma.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
    (CSIG) finden keine Anwendung.

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